07. Oktober 2022
Der Bundesrat hat dem Beschluss des Bundestags am 07.10.2022 zugestimmt. Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7% auf Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wird über den 31.12.2022 hinaus verlängert.