Der Bundesrat hat dem Beschluss des Bundestags
am 07.10.2022 zugestimmt.
Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes
von 7% auf Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen
mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wird über
den 31.12.2022 hinaus verlängert.